Buy an Italian Permanent Residence card
Italienische Daueraufenthaltskarte beantragen
Beantragen Sie eine italienische Daueraufenthaltserlaubnis. Die italienische Aufenthaltserlaubnis (italienisch: Permesso di soggiorno) ist ein Dokument, das von Nicht-EU-Bürgern benötigt wird und zeitlich begrenzt gültig ist. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen, die in der Regel verlängert werden können. Sie werden für die ersten fünf Jahre des Aufenthalts in Italien ausgestellt. Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Italien ist besonders für Unternehmer und Personen interessant, die freien Zugang zur EU wünschen. In den letzten Jahren ist es für Nicht-EU-Bürger (insbesondere aus bestimmten Ländern Asiens, Indien, Iran und dem Nahen Osten) zunehmend schwieriger geworden, Einreisevisa und Aufenthaltserlaubnisse für die EU zu erhalten.
Gültigkeitsdauer
Die Permesso muss innerhalb von acht Werktagen nach Einreise nach Italien beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis hängt vom Aufenthaltsgrund ab. Eine Aufenthaltserlaubnis kann auch unbegrenzt gültig sein, wenn es sich um eine Erlaubnis zum Erwerb eines Wohnsitzes in Italien handelt. Diese wird erteilt, wenn der Antragsteller nachweist, dass er über ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen verfügt, um in Italien ein komfortables Leben führen zu können, beispielsweise durch eine Rente oder entsprechende Immobilien. Eine begrenzte Gültigkeitsdauer ist für folgende Gründe vorgesehen:
Bei abhängiger Beschäftigung entspricht die Gültigkeitsdauer der des entsprechenden Arbeitsvertrags (der seit 2002 gemäß dem Bossi-Fini-Gesetz als Aufenthaltsvertrag bezeichnet wird) und beträgt maximal zwei Jahre. Sie kann verlängert werden, solange der Ausländer diese oder eine andere Beschäftigung behält (maximal sechs Monate Arbeitslosigkeit);
bei Saisonarbeit variiert die Gültigkeitsdauer zwischen 20 Tagen und neun Monaten (abhängig von der Art der Tätigkeit);
bei Selbstständigkeit beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre;
bei Familienzusammenführung beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre, wenn das Familienmitglied, zu dem man zurückkehrt, eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis besitzt, andernfalls gilt die kürzere Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis der Person, die den Unterhalt der Familie bestreitet;
zu Studien- oder Ausbildungszwecken kann die Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr betragen.
Ausländer können jedoch weiterhin eine italienische Aufenthaltserlaubnis beantragen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir bieten unseren Mandanten verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis in Italien zu erhalten. Für die Beantragung der italienischen Daueraufenthaltserlaubnis werden folgende Angaben benötigt: Nachname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anmerkungen, Unterschrift, Foto, Postanschrift (falls abweichend von der Adresse in der italienischen Daueraufenthaltserlaubnis).












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